Hintergrund der neuen Regelung
Bereits 2021 hat der Bundestag die Energiewirtschaftsnovelle (EnWG-Novelle) verabschiedet. Hierin wurde geregelt, die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten. Ein entscheidender Punkt hieraus ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Stromlieferanten sollen so ab dem 06. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden können. Diese gesetzliche Neuerung soll den Prozess für Verbraucher flexibler gestalten und den Wechselprozess zwischen zwei Stromlieferanten erleichtern. Das bedeutet, dass Ihre Stromversorgung durch den neuen Lieferanten bereits innerhalb eines ganzen Tages nach Anmeldung beginnen kann.
Allerdings bringt diese Änderung auch neue Fristen und Bedingungen mit sich. Für alle Energieversorgungsunternehmen bedeutet das eine umfassende Anpassung in den IT-Systemen und Prozessen. Doch auch für Sie als Kunde gibt es wichtige Neuerungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Versorgerwechsel und Ihr Umzug reibungslos funktionieren.
Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich
Ab dem 6. Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden vor dem Ein- oder Auszug gemeldet werden. Eine nachträgliche An- oder Abmeldung ist nicht mehr erlaubt. Daher empfehlen wir Ihnen uns die Umzugsinformationen 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug mitzuteilen. So können wir sicherstellen, dass alles reibungslos verläuft und vermeiden Verzögerungen und unnötige Kosten.
Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet und kann auch nicht mehr Rückwirkend beendet werden.
Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen
Auch wenn der Wechsel technisch innerhalb eines Tages möglich ist, gelten weiterhin vertragliche Kündigungsfristen. Ein sofortiger Wechsel ist also nur möglich, wenn Ihr aktueller Vertrag dies zulässt.
Wichtig: Bei Umzügen spielen die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen keine Rolle.
Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich
(Bestehende Kündigungsfristen müssen beachtet werden. Ein werktäglicher Wechsel ist zwar theoretisch möglich, aber vertragliche Bindungen bleiben dennoch bestehen.)
Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 14 Tage vorher einreichen
Zählerstand melden: Erfassen Sie den Zählerstand Ihres alten -/ neuen Wohnsitzes am Tag der Schlüsselübergabe und melden Sie ihn noch am selben Tag per E-Mail, telefonisch oder persönlich in unserem Kundenzentrum.
Grundversorgung vermeiden: Melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug bei uns. So können Sie einen neuen Vertrag abschließen, welcher vermeidet, dass Sie automatisch in der teureren Grundversorgung landen.
Übergabeprotokoll nutzen: Halten Sie alle wichtigen Daten (Name, alte und neue Adresse, Umzugsdatum, Zählernummer, Zählerstände und ggf. die Marktlokation) im Übergabeprotoll fest und vergessen Sie keine Angaben.
Informieren Sie Ihre Mieter über die neuen gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit, die An- bzw. Abmeldung vor dem Umzug abzuschließen.
Wenn der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig mitteilt, müssen wir den Stromanschluss auf Sie als Vermieter registrieren, sodass Sie die Kosten tragen müssen.
Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten vorhanden sind und lassen Sie diese Ihren Mietern rechtzeitig zukommen.
Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch, bis wir über Ihren Auszug informiert werden.
Wann muss ich den Umzug melden?
Spätestens 7 Tage vor Ihrem Umzugstermin, denn ab dem 06. Juni 2025 sind nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
Ich beziehe neben Strom auch Gas und Wasser. Gilt die neue Regelung für alle Verträge?
Nein, die gesetzliche Änderung betrifft nur Stromlieferverträge. Erdgas- und Wasserlieferverträge können weiterhin rückwirkend umgemeldet werden.
Gibt es eine Unterbrechung der Stromversorgung?
Nein, Ihre Stromversorgung bleibt durchgehend gesichert. Es erfolgt lediglich eine administrative Umstellung im Hintergrund.
Was passiert, wenn ich vergesse, meinem Energieversorger den Auszug mitzuteilen?
Meldet sich auch kein Nachmieter auf den Zähler an, kann folgendes Passieren:
Man bleibt zahlungspflichtig! Solange der der eigene Name im Vertrag steht, ist man weiterhin für die Stromkosten verantwortlich – auch wenn man nicht mehr dort wohnt. Der aktuelle Anbieter stellt weiterhin Rechnungen.
Bei Nachträglicher Abmeldung: Eine Abmeldung nach Auszug ist natürlich möglich. Allerdings ist man bis zum Tag der Abmeldung für den Verbrauch verantwortlich (Ähnlich Telefonanbietervertrag).
Was passiert, wenn mein alter Vertrag noch läuft?
Bei einem Lieferantenwechsel: Der Wechsel ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
Bei einem Umzug: Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen spielen keine Rolle.
Was passiert bei einer Zählerverwechslung?
Falls eine Zählerverwechslung festgestellt wird, können wir die Ummeldung nur für die Zukunft korrigieren. Eine rückwirkende Änderung ist gesetzlich nicht mehr zulässig.
Wo findet man die Marktlokation (MaLo)?
Die Marktlokation (MaLo) ist auf Ihrer Energieabrechnung vermerkt.
Wie kann ich meinen Umzug melden?
Telefonisch, per E-Mail, per Post, über unser Umzugsprotokoll oder in Ihrem Kundenportal.