Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Wichtige Neuerung bei Umzügen und Lieferantenwechsel

Hintergrund der neuen Regelung

Bereits 2021 hat der Bundestag die Energiewirtschaftsnovelle (EnWG-Novelle) verabschiedet. Hierin wurde geregelt, die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten. Ein entscheidender Punkt hieraus ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Stromlieferanten sollen so ab dem 06. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden können. Diese gesetzliche Neuerung soll den Prozess für Verbraucher flexibler gestalten und den Wechselprozess zwischen zwei Stromlieferanten erleichtern. Das bedeutet, dass Ihre Stromversorgung durch den neuen Lieferanten bereits innerhalb eines ganzen Tages nach Anmeldung beginnen kann.

Allerdings bringt diese Änderung auch neue Fristen und Bedingungen mit sich. Für alle Energieversorgungsunternehmen bedeutet das eine umfassende Anpassung in den IT-Systemen und Prozessen. Doch auch für Sie als Kunde gibt es wichtige Neuerungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Versorgerwechsel und Ihr Umzug reibungslos funktionieren. 

 

Was bedeutet das für Ihren Umzug?

Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich 

Ab dem 6. Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden vor dem Ein- oder Auszug gemeldet werden. Eine nachträgliche An- oder Abmeldung ist nicht mehr erlaubt. Daher empfehlen wir Ihnen uns die Umzugsinformationen 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug mitzuteilen. So können wir sicherstellen, dass alles reibungslos verläuft und vermeiden Verzögerungen und unnötige Kosten.
Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet und kann auch nicht mehr Rückwirkend beendet werden.

 

Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen 

Auch wenn der Wechsel technisch innerhalb eines Tages möglich ist, gelten weiterhin vertragliche Kündigungsfristen. Ein sofortiger Wechsel ist also nur möglich, wenn Ihr aktueller Vertrag dies zulässt.
Wichtig: Bei Umzügen spielen die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen keine Rolle.

 

Die wichtigsten Punkte im Überblick

 

Für Vermieter, Hausverwaltungen und WEGs:

Informieren Sie Ihre Mieter über die neuen gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit, die An- bzw. Abmeldung vor dem Umzug abzuschließen.

Wenn der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig mitteilt, müssen wir den Stromanschluss auf Sie als Vermieter registrieren, sodass Sie die Kosten tragen müssen.

Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten vorhanden sind und lassen Sie diese Ihren Mietern rechtzeitig zukommen.

 

FAQ: