Öffentliche Bekanntgabe über die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung Erdgas für Nichthaushaltskunden ab 1. Mai 2022 Mit Wirkung zum 01.05.2022 gelten folgende neue allgemeine Preise für die Ersatzversorgung Erdgas nach § 38 EnWG für Kunden, die nicht Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind. Die zur Ermittlung des Gesamtpreises der Ersatzversorgung zugehörigen Bestandteile, wie die Entgelte der Netznutzung und gegebenenfalls des Messstellenbetriebs sowie gesetzliche Steuern, Abgaben und Umlagen, verrechnen die Neustadtwerke in den jeweils geltenden Höhen an ihre Kunden weiter. Alle vorgenannten Preise sind Nettopreise für die reine Energielieferung. Zu diesen Preisen werden die Entgelte der Netznutzung und ggf. des Messstellenbetriebs, die Konzessionsabgabe, die SLP- bzw. RLM-Bilanzierungsumlage sowie die Erdgassteuer und die Kosten aus einem nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) in den jeweils geltenden Höhen hinzugerechnet. Die aktuellen Netzentgelte und weitere Informationen werden auf der Internetseite der Neustadtwerke unter www.neustadtwerke.de veröffentlicht oder können im Kundenzentrum der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch eingesehen werden. Neustadt a. d. Aisch, den 18.03.2022 Karl Heinz Kolb, Geschäftsführer der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbHÖffentliche Bekanntgabe Gaspreise ab 1. Mai 2022
Erdgastarife
Arbeitspreis, netto
Grundpreis, netto
Ersatzversorgung Nichthaushaltskunde
19,84 ct/kWh
180,00 €/Jahr