Öffentliche Bekanntgabe Gaspreise ab 1. Mai 2022

Öffentliche Bekanntgabe über die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung Erdgas für Nichthaushaltskunden ab 1. Mai 2022

Mit Wirkung zum 01.05.2022 gelten folgende neue allgemeine Preise für die Ersatzversorgung Erdgas nach § 38 EnWG für Kunden, die nicht Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind. Die zur Ermittlung des Gesamtpreises der Ersatzversorgung zugehörigen Bestandteile, wie die Entgelte der Netznutzung und gegebenenfalls des Messstellenbetriebs sowie gesetzliche Steuern, Abgaben und Umlagen, verrechnen die Neustadtwerke in den jeweils geltenden Höhen an ihre Kunden weiter.

Erdgastarife Arbeitspreis, netto Grundpreis, netto
Ersatzversorgung Nichthaushaltskunde 19,84 ct/kWh 180,00 €/Jahr
     

Alle vorgenannten Preise sind Nettopreise für die reine Energielieferung. Zu diesen Preisen werden die Entgelte der Netznutzung und ggf. des Messstellenbetriebs, die Konzessionsabgabe, die SLP- bzw. RLM-Bilanzierungsumlage sowie die Erdgassteuer und die Kosten aus einem nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) in den jeweils geltenden Höhen hinzugerechnet. Die aktuellen Netzentgelte und weitere Informationen werden auf der Internetseite der Neustadtwerke unter www.neustadtwerke.de veröffentlicht oder können im Kundenzentrum der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch eingesehen werden.

Neustadt a. d. Aisch, den 18.03.2022                    

Karl Heinz Kolb, Geschäftsführer der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH

 

 

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