Neustadtwerke informieren über KfW-Förderprogramm für gewerbliche Ladestationen

Bis zu 900 Euro gibt es für einen gewerblichen Ladepunkt, der nicht öffentlich zugänglich ist.
Das Förderprogramm richtet sich an Betriebe, an Kommunal-Unternehmen, an Freiberufliche und an gemeinnützige Organisationen.

Was ist zu tun?

Wie üblich steht auch hier am Anfang ein Formular (AnschlussanfrageWallbox.pdf). Mit nur einer Seite Umfang lässt es sich leicht ausfüllen. Der Vordruck ist auf der Internetseite der Neustadtwerke (www.neustadtwerke.de/ladestation-fuer-zu-hause2.html) oder über nebenstehenden QR-Code erhältlich. Einzutragen ist, wie viele Ladestationen mit welcher Leistung installiert werden sollen. Bis 11 Kilowatt besteht lediglich eine Mitteilungspflicht an die Stadtwerke, sind es mehr als 11 Kilowatt, ist eine Genehmigung durch die Stadtwerke erforderlich.


Mit der Freigabe durch die Stadtwerke kann der Antrag bei der KfW gestellt werden. Nachdem die Antragsbestätigung der KfW-Bank eingegangen ist, können die Antragsteller loslegen, sich ihre Ladestation(en) einrichten und von einem Fachbetrieb in Betrieb nehmen lassen. Anschließen muss die neue E-Tankstelle auf einer Online-Plattform der KfW angemeldet werden. Die Rechnungen über den Kauf der Wallbox und die fachgerechte Installation sind der KfW ebenfalls vorzulegen. anschließend wird dann der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. 


Sie haben noch keine Wallbox? Dann sprechen Sie die Neustadtwerke an. Je nach Anwendungsfall gibt es verschiedene Möglichkeiten. Haben Sie schon einmal etwas von der THG-Quote gehört? Wie im letzten Rathausboten berichtet, kaufen die Neustadtwerke besitzern von rein elektrischbetriebenen Fahrzeugen die THG-Quote ab und vermarkten sie weiter. Für E-Autobesitzer sind 300 Euro für das Jahr 2022 drin.


Bei Interesse oder Fragen zu den Themen rund um Ihr Elektromobil kontaktieren Sie einfach die Neustadtwerke.

 

 

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