Öffentliche Bekanntgabe über die Preise der Ersatzversorgung Strom von Nichthaushaltskunden Mit Wirkung zum 15.07.2022 gelten folgende Preise für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG von Kunden, die nicht Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind: SLP = Standard Lastprofil RLM = registrierende Leistungsmessung Die aufgeführten Bruttopreise sind reine Energiepreise und verstehen sich zuzüglich sämtlicher Abgaben, Umlagen und Steuern, Netzentgelten und Messstellenbetriebskosten. Nähere Einzelheiten können die Kunden im Internet unter www.neustadtwerke.de nachlesen oder persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Kundenzentrum der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch einsehen. Neustadt a. d. Aisch, den 03.06.2022 Karl Heinz Kolb, Geschäftsführer der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbHÖffentliche Bekanntgabe Ersatzversorgungspreise von Nichthaushaltskunden ab 15.07.2022
Ersatzversorgung Strom
Arbeitspreis HT
Arbeitspreis NT
Grundpreis
Ersatzversorgung NichtHH SLP (Eintarif)
33,08 ct/kWh
214,20 €/Jahr
Ersatzversorgung NichtHH SLP (Zweitarif)
33,68 ct/kWh
32,49 ct/kWh
214,20 €/Jahr
Ersatzversorgung NichtHH RLM
35,40 ct/kWh
714,00 €/Jahr