Anstatt die Gasbezieher zur Kasse zu bitten, soll ihnen nun doch finanziell unter die Arme gegriffen werden. Am 10. Oktober hat eine Experten-Kommission einen seither viel diskutieren Entwurf vorgelegt, der Entlastungen in zwei Schritten vorsieht. Diese gelten sowohl für private Gaskunden wie auch für Unternehmen. Das heißt: Die Gasbeschaffungsumlage, die eigentlich ab dem 1. Oktober gelten sollte, ist wieder vom Tisch. Über ihre geplante Einführung hatten wir im letzten Rathausboten ausführlich berichtet. Inwieweit die neuen Kommissionsvorschläge nun in Gesetze gegossen und verwirklicht werden, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Und auch manche Einzelheiten sind klärungsbedürftig oder weiter auszugestalten. Klar scheint, dass es Entlastungen für die bundesdeutschen Gaskunden geben wird. Vorgeschlagen hat die Kommission für das laufende Jahr 2022 eine einmalige staatliche Sonderzahlung, etwa in der Höhe eines Monatsabschlags. Der eigentliche Gaspreisdeckel soll dann im neuen Jahr kommen, laut Kommission allerdings erst ab März 2023. „Deckel“ bedeutet, dass der von den Verbrauchern zu zahlende Preis für den größten Teil ihrer verheizten Gasmenge (80 Prozent des vermuteten Verbrauchs) künftig mit 12 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet wird. So zumindest sieht das der Kommissionsentwurf vor. Für das, was die Gaskunden darüber hinaus verbrauchen, müssen sie den jeweils geltenden Marktpreis bezahlen. Damit soll auch ein Anreiz zum Sparen geschaffen werden. Kluge Köpfe haben ausgerechnet, dass die Kommissionsempfehlungen Verbraucher und Industrie merklich entlasten. Von 1.200 Euro Ersparnis pro Jahr für Familien ist die Rede. Dennoch werden die Ausgaben für Gas deutlich über dem Niveau der Vorjahre liegen. Mit weiter stark steigenden Kosten müssen auch Haushalte und Betriebe rechnen, die anderweitig heizen, mit Pellets, Öl oder mit Strom etwa. Hier fehlen bislang konkrete Deckelungs- bzw. Zuschusspläne.Nun doch: Gasdeckel statt Gasbeschaffungsumlage