Änderung der Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV ab 01.01.2023 Mit Wirkung zum 01.01.2023 gelten neue Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBl. I S. 2391, 2396) in der jeweils gültigen Fassung. Die neuen Bedingungen liegen ab sofort, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Kundenzentrum der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch aus. Mit der Änderung der ergänzenden Bedingungen zur GasGVV wurden Regelungslücken zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geschlossen. Die Änderung der Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV erfolgen nach § 5 Abs. 2 GasGVV. Gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV steht dem Kunden im Falle einer Änderung der ergänzenden Bedingungen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung der ergänzenden Bedingungen zu kündigen. Änderungen der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist. Änderung der Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV ab 01.01.2023