Preisbremsen der Bundesregierung

Um die Energiekosten bezahlbar zu halten, sind am 1. März 2023 sind die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen der Bundesregierung in Kraft getreten.
In den vergangenen Tagen haben alle Strom-, Erdgas- und Wärmekunden der Neustadtwerke ein individuelles Informationsschreiben erhalten, das alle Daten im Zusammenhang mit den Preisbremsen transparent und übersichtlich aufführt.

Das Wichtigste zuerst: Als Kunde der Neustadtwerke brauchen Sie sich um nichts zu kümmern! Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen und der Jahresabrechnung berücksichtigen. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in jedem Fall.

 

Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Fragen zu den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beantworten.

Für einen ersten, schnellen Überblick über die wichtigsten Informationen zu den Preisbremsen können wir Ihnen dieses Erklärvideo ans Herz legen:

 

» Mediacenter-Datenarchiv/Erklaervideo » 20230309_Screenshot_Erklaervideo_Preisbremse.jpg

 

Ausführliche Antworten zu allen wichtigen Fragen rund um die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen finden Sie in unserem PDF-Dokument, das Sie sich herunterladen können:

» Mediacenter-Datenarchiv » Service » pdf-icon.png

 

Energiepreisbremsen Strom, Gas, Wärme

Fragen und Antworten

 

Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde.

Energiespartipps und wissenswerte Fakten zur aktuellen Energielage finden Sie in unserem Energiespar-Dashboard.



Sollten weitere Fragen bei Ihnen offen geblieben sein, steht Ihnen unser Team im Servicecenter telefonisch unter 09161 785 - 500 oder per E-Mail an kundenservice@neustadtwerke.de gerne zur Verfügung.

 

 

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