Neue Preise für die Ersatzversorgung Gas ab 01.04.2023 für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden Es ist nicht nur unser gesetzlicher Auftrag, sondern auch unser Anspruch, Sie sicher und zuverlässig mit Energie zu versorgen. Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden, aber auch für Nicht-Haushaltskunden unterliegt einem kurzen Belieferungszeitraum von maximal drei Monaten und stellt sicher, dass jeder mit Energie beliefert wird, auch wenn diese keinem Versorger zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung gilt nicht für regulär grundversorgter Kunden. Der Fall der Ersatzversorgung liegt z.B. dann vor, wenn ein Energieversorger Insolvenz anmeldet oder ihm die Bilanzkreiszuordnung gekündigt wird. Mit Wirkung zum 01.04.2023 passen wir die Preise folgender Ersatzversorgungstarife an: Die nachfolgenden Preise sind Bruttopreise, inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Teilweise verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen Netznutzungskosten, Abgaben, Umlagen und Steuern. Die Preise wurden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Unter folgenden Link gelangen Sie zu den Preisblättern der Ersatzversorgung Gas: https://www.neustadtwerke.de/grundversorgung6.html Im Folgenden finden Sie neuen Preise je Tarif: Neue Preise für die Ersatzversorgung Gas ab 01.04.2023
- Erdgas Ersatzversorgung für Haushaltskunden
- Erdgas Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Ersatzversorgung Gas
ab 01.04.2023Arbeitspreis
Grundpreis
Messentgelt
Ersatzversorgung S für Haushaltskunden
20,21 ct/kWh
75,53 €/Jahr
kME/mME inklusiv
inkl. Abgaben, Umlagen,
Steuern
Ersatzversorgung M für Haushaltskunden
18,22 ct/kWh
210,40 €/Jahr
kME/mME inklusiv
inkl. Abgaben, Umlagen,
Steuern
Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden
13,05 ct/kWh
180,00 €/Jahr
zuzüglich
zzgl. Netznutzung, Abgaben, Umlagen und Steuern