Wie wir morgen heizen

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Ein wichtiger Beitrag dazu ist, die Wärmeversorgung klimafreundlich umzustellen. Dazu wurde das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“ genannt, am 8. September 2023 im Bundestag verabschiedet. Es soll zum 1.1.2024 in Kraft treten.

Ursprünglich sah das Gebäudeenergiegesetz vor, dass ab Januar 2024 keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Nun weicht die Regierung von diesen strikten Regelungen ab und verzahnt das Gebäudeenergiegesetz enger mit dem Wärmeplanungsgesetz, durch das die Kommunen verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten und ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umzubauen. Solange es diese kommunale Wärmeplanung noch nicht gibt, bleibt für Eigentümer von Bestandsimmobilien und Mieter alles beim Alten.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz und den Auswirkungen für Kundinnen und Kunden der Neustadtwerke:

Wie sieht die gesetzliche Regelung derzeit aus?
Was bedeutet kommunale Wärmeplanung und was hat sie mit dem Heizungsgesetz zu tun?
Welche Heizungen kann ich ab 2024 in meinem Gebäude nutzen?
Kann ich meine Gasheizung auch in Zukunft nutzen?
Muss ich jetzt meine funktionierende Gasheizung austauschen?
Muss ich meine bestehende Erdgasheizung kurzfristig auf Wasserstoff umrüsten lassen?

 

Welche Auswirkungen hat das Gebäudeenergiegesetz nun ganz konkret auf Ihre Heizung?

Der Digitalkompass zum GEG hilft Ihnen dabei, es herauszufinden. Klicken Sie einfach unten auf "Jetzt starten" und beantworten einige Fragen zu Ihrer Heizung.

 

 


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Informationen zum Gebäudeenergiegesetz finden Sie auch auf den Seiten der Bundesregierung.

 

 

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