Neues KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“

Ende September 2023 startet das neue KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“, das die Erzeugung von Solarstrom auf Wohngebäuden und dessen Nutzung für E-Autos bezuschusst.

Mit dem Programm sollen private Wohngebäude mit Ladeinfrastruktur, also Ladestationen, Solarstromanlagen und Speichern ausgestattet werden. Voraussetzung für die Förderung sei, dass alle drei Komponenten zusammen neu angeschafft werden. Außerdem muss ein Elektroauto vorhanden oder bestellt sein.

 

Was genau wird gefördert?

 

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

 

Welchen Zuschuss erhalten Sie?

Der maximale Zuschuss pro Projekt liegt bei 10.200 Euro. Diesen Höchstbetrag erhält jedoch nur, wer den Akku seines E-Autos auch zum Entladen freigibt. Der Akku kann so als kleiner Teil einer Reserve dienen, aus dem im Bedarfsfall auch Strom zurück ins Netz fließen kann oder im eigenen Haus benutzt wird. Ohne diese Variante liegt der Förderhöchstbetrag bei 9.600 Euro.

Der Zuschuss setzt sich im Detail aus folgenden Beträgen zusammen:

Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausbezahlt. Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

 

Wie funktioniert die Beantragung?

  1. Zuschuss beantragen: Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag bei der KfW-Förderbank.
  2. Vorhaben umsetzen: Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
  3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

 

Alle Informationen erhalten Sie direkt bei der KfW.

 

 

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