Geplantes Nahwärmenetz am Buchberg

Die Stadt Neustadt, die Neustadtdienste und die Neustadtwerke arbeiten an einem vielversprechenden Projekt: die Versorgung des Wohngebietes am Buchberg durch ein Nahwärmenetz.

 

Was hat es damit auf sich?

Zunächst: Das viel diskutierte GEG, besser bekannt als „Heizungsgesetz“, ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und soll im Zusammenspiel mit dem Wärmeplanungsgesetz dazu führen, dass weniger fossile Energie aus Öl, Kohle oder Erdgas zum Heizen und Kühlen von Gebäuden genutzt wird. Zugleich müssen Städte und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung nach Möglichkeiten zu suchen, wie sich Wärme in ihrem Stadtgebiet klimafreundlich produzieren lässt. Die Planungen in Neustadt sind längst angelaufen.

Für den Buchberg bietet es sich an, die Abwärme der Biogasanlage bei Unterschweinach zu nutzen. Mitte Mai hat für die Bewohner des Siedlungsgebietes eine Informations-veranstaltung stattgefunden. Zur Zeit werden die Objektdaten ermittelt und anschließend die Häuser der interessierten Anschlussnehmer besichtigt. Eine endgültige Entscheidung, welche Straßen(teile) am Ende tatsächlich mit einem Nahwärmenetz versorgt werden, hängt im Wesentlichen von der Anschlussbereitschaft der Anlieger und der daraus resultierenden Wirtschaftlichkeit ab.

In die konkrete Planung soll dann Ende des Jahres 2024 „eingestiegen“ werden. Der Baubeginn des Wärmnetzes ist für das Frühjahr 2025 geplant. Dabei muss zunächst eine Leitung von der Biogasanlage zum Siedlungsgebiet verlegt und die Hausanschlüsse müssen eingerichtet werden. Klar ist: Je mehr sich beteiligen, desto geringer sind die Kosten für die einzelnen Anschlussnehmer.

 

Wie funktioniert das künftige Nahwärmenetz?

Ganz einfach eigentlich: Die Biogasanlage liefert über ein isoliertes Rohrleitungsnetz Warmwasser an die angeschlossenen Haushalte, vergleichbar mit den Erdgas- oder Wasserleitungen. Das Warmwasser ist rund um die Uhr verfügbar, die Wärme- und Warmwassergewinnung aus fossil betriebenen Einzelöfen oder Zentralheizungen entfällt. Biogas zählt zu den erneuerbaren Energien, die Vorgaben des Heizungsgesetzes sind so unmittelbar erfüllt. Eine eigene Heizung wird nicht (mehr) benötigt, die eingebauten Heizkörper lassen sich aber weiter verwenden. Und noch ein Vorteil: Der Anschluss an das Nahwärmenetz verspricht kostengünstiger zu werden als der Einbau einer neuen Heizung, die spätestens 2045 aus erneuerbaren Energien gespeist werden muss.

 

Alle weiteren Informationen zum geplanten Nahwärmenetz finden Sie hier.

 

Sie haben Fragen zum geplanten Nahwärmenetz oder benötigen weitere Informationen? Wir sind gerne für Sie da.

Telefon: 09161 / 785-506
E-Mail: technik@neustadtwerke.de

 

Fakten zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Hintergrund des Gesetzes ist die angestrebte und dringend notwendige Begrenzung der Erderwärmung. Als deren Hauptursache gilt der Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid, das beim Verbrennen von fossilen Brennstoffen – Öl, Kohle, Gas – entsteht.

Ziel des GEG ist der schrittweise Umstieg auf Erneuerbare Energien. Spätestens bis zum Jahr 2045 soll die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet sein. Dann müssen alle Bewohner im Bundesgebiet komplett „erneuerbar“ heizen.

Gesetzesinhalte des GEG verpflichten Bauherren beim Einbau von Heizungen in Neubaugebieten, diese zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien zu betreiben. Wer neu baut, aber nicht in einem neuen Wohngebiet, kann jetzt noch über seine Art der Heizung frei entscheiden, also auch eine reine Ölheizung einbauen. Das gilt längstens bis Juni 2028.

Zentrales Element des GEG ist die kommunale Wärmeplanung. Bis spätestens 2028 müssen alle Städte und Gemeinden im Land ein umfassendes Konzept vorlegen. Es soll den Weg in eine klimafreundliche Wärmeversorgung im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet regeln. Mit Beschluss des kommunalen Wärmeplans wird beim Einbau neuer Heizungen der Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie verbindlich.

Informationen zum GEG erhalten Sie in diesem Beitrag.

Eine sehr gute Infoquelle im Internet ist die Seite des Wohnungsbauministeriums. Sie klärt auf über Fördermöglichkeiten und bietet einen verständlichen „Heizungswegweiser“ sowie kurze Videos.

 

 

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