Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Die Bundesnetzagentur plant eine umfassende Modernisierung des Energiemarktes, was verschiedene Änderungen mit sich bringt – insbesondere bei den Vorgängen der An- bzw. Abmeldung, dem sogenannten Umzug. Ab Juni müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab diesem Datum nicht mehr möglich. Was bedeutet das für Mieter? Planen Sie Ihren Umzug vorausschauend und informieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Umzug, im besten Fall ein bis zwei Wochen im Voraus. So können wir sicherstellen, dass keine unnötigen Kosten oder Verzögerungen entstehen. Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet. Was müssen Vermieter beachten? Informieren Sie Ihre Mieter über die neuen gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit, die An- bzw. Abmeldung vor dem Umzug abzuschließen. Wenn der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig mitteilt, müssen wir den Stromanschluss auf Sie als Vermieter registrieren, sodass Sie die Kosten tragen müssen. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten vorhanden sind und lassen Sie diese Ihren Mietern rechtzeitig zukommen. Alle wichtigen Angaben zur richtigen Ummeldung finden Sie in unserem Umzugsformular. Sie haben noch Fragen? Unser Kundenservice ist gerne für Sie da: telefonisch unter 09161-785-500 oder per E-Mail an kundenservice@neustadtwerke.deWichtige Neuerung bei Ab- und Ummeldungen nach Umzügen