CO2 MINDERUNGSPROGRAMM 2024
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
KONTROLLIERTE WOHNUNGSLÜFTUNG
KONTROLLIERTE WOHNUNGSLÜFTUNG
Um das Einsparpotenzial eines gut gedämmten Gebäudes voll ausnutzen zu können, ist eine energieeffiziente Lüftungsart wichtig. Wir empfehlen Anlagen mit einem Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung von mindestens 80 % zu wählen.
WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE?
Wir fördern den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
WIE HOCH SIND DIE ZUSCHÜSSE?
Der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird (unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und der programmspezifischen Voraussetzungen) einmalig mit 500 € bezuschusst.
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Antrag Kontrollierte Wohnungslüftung
Gültig ab: 1. Januar 2024
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der Neustadtwerke
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Daten-/Typenblatt der Lüftungsanlage
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Nachweis zum Baujahr
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Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
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Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
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Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Installation)
HEIZUNGSUMSTELLUNG - WÄRMEPUMPE
WÄRMEPUMPE
Es gibt drei gute Gründe für den Austausch Ihrer alten Heizung:
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Raumheizung und Warmwasserbereitung verursachen 90 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen von Haushalten und Kleinverbrauchern.
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Eine neue Anlage verbraucht bis zu 30 Prozent weniger Energie, deshalb sollten Sie Heizanlagen, die älter als 15 Jahre sind, sobald wie möglich austauschen.
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Besonders effektiv für den Klimaschutz ist es, wenn Sie auf Erdgas-Brennwerttechnik oder eine Wärmepumpe umstellen. Daher fördern wir die Umstellung auf diese Technologien mit dem „CO2 Minderungsprogramm“ für Kunden der Neustadtwerke.
WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE?
Gefördert wird die Umstellung (von Nachtspeicher-, Kohle-, Koks- und Öl-Heizungen) auf elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung ab einer Leistungszahl (LZ) ≥ 3,3 (gem. DIN EN 14511, ersatzweise DIN EN 255).
WIE HOCH SIND DIE ZUSCHÜSSE?
Leistungszahl (LZ) ≥ 4,0 mit einer Gutschrift über 500 €*.
Leistungszahl (LZ) ≥ 3,3 mit einer Gutschrift über 250 €*.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und der programmspezifischen Voraussetzungen.
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Antrag zur Heizungsumstellung
Gültig ab: 1. Januar 2024
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
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Der Antrag muss vor Beginn und vor Auftragserteilung (z. B. der Bestellung) eingereicht werden.
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Die Baumaßnahme muss innerhalb von 8 Monaten bei Bestandsgebäuden ab Erhalt des Bewilligungsschreibens abgeschlossen sein, andernfalls verfällt der bewilligte Förderantrag.
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Es handelt sich bei dem Objekt um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude mit einem gemeinnützigen Zweck.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
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Daten-/Typenblatt der Wärmepumpe mit Nachweis der geforderten Energieeffizienzklasse (gem. „Eurolabel“)
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Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
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Zusätzlich zum Eigentumsnachweis eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist
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Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
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Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Heizungsumstellung)
HEIZUNGSUMSTELLUNG - BRENNSTOFFZELLEN-HEIZUNG
BRENNSTOFFZELLEN-HEIZUNG
Die Brennstoffzellentechnik zählt zum Spannendsten, was der Heizungsmarkt derzeit zu bieten hat. Brennstoffzellen sind vom Prinzip her die effizienteste Form der Kraft-Wärme-Kopplung: Sie versorgen Ihren Haushalt zuverlässig, zukunftssicher und höchsteffizient mit Wärme und Strom. Die Brennstoffzellentechnik überzeugt mit einem äußerst niedrigen Energieverbrauch und schont die Umwelt durch einen geringen Ausstoß an Treibhausgasen. Brennstoffzellen setzen in Sachen Verbrauch und CO2-Emission neue Maßstäbe.
Durch ihren extrem geringen Energieverbrauch und die besonders leistungsfähige Technik überzeugt die Brennstoffzelle mit den niedrigsten Brennstoffkosten im Vergleich mit anderen Heizungen.
Umfangreiche Förderung und Vorteile im Rahmen des Gebädeenergiegesetzes (GEG) machen eine Invetition zusätzlich lukrativ.
WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE UND WIE HOCH IST DIESER?
Die Zuschüsse erhalten Sie für den Bau und Betrieb einer mit Erdgas betriebenen Brennstoffzellenheizung. Die Anlagen sind Festinstallationen und unterliegen den jeweils gültigen Bestimmungen und Vorschriften. Gefördert werden nur stationär betriebene und industriell gefertigte Anlagen.
WIE HOCH SIND DIE ZUSCHÜSSE?
Der Investitionskostenzuschuss beträgt pauschal 1.000 €* pro Anlage.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und der programmspezifischen Voraussetzungen.
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Antrag zur Heizungsumstellung
Gültig ab: 1. Januar 2024
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
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Daten-/Typenblatt der Brennstoffzellenheizung
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Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
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Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
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Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Heizungsumstellung)
BLOCKHEIZKRAFTWERKE
BLOCKHEIZKRAFTWERKE
Blockheizkraftwerke erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Sie arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Sie nutzen die eingesetzte Energie zu 80, teilweise auch 90 Prozent und benötigen so bis zu 40 Prozent weniger Energie als die herkömmliche Kombination aus lokaler Heizung und zentralem Kraftwerk. Das verringert auch klimaschädliche Emissionen. Ein Blockheizkraftwerk rechnet sich in der Regel ab einer Laufzeit von 4.000 bis 5.000 Stunden pro Jahr. Inzwischen gibt es Blockheizkraftwerke auch schon für Einfamilienhäuser (Mikro-BHKW).
WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE?
Die Zuschüsse erhalten Sie für den Einsatz von Erdgas-Blockheizkraftwerken. Der Jahresnutzungsgrad der Anlage von 70 % und die Emissionsgrenzwerte nach TA-Luft (50% der Grenzwerte) müssen eingehalten werden. Es sind keine Langzeitreserven erforderlich. Die Anlagen sind Festinstallationen und unterliegen den jeweils gültigen Bestimmungen und Vorschriften. Gefördert werden nur stationär betriebene und industriell gefertigte Anlagen.
WIE HOCH IST DER ZUSCHUSS?
Im Neu- und Altbau beträgt der Investitionskostenzuschuss 150 €* pro kW thermischer Leistung und ist begrenzt auf maximal 1.500 €* pro installierter Anlage (10 kW).
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und der programmspezifischen Voraussetzungen.
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Antrag Blockheizkraftwerk
Gültig ab: 1. Januar 2024
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
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Es sind die allgemeinen Förderrichtlinien des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der Neustadtwerke einzuhalten.
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Der Antrag muss vor Beginn und vor Auftragserteilung (z. B. der Bestellung) eingereicht werden.
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Die Baumaßnahme muss innerhalb von 8 Monaten ab Erhalt des Bewilligungsschreibens abgeschlossen sein, andernfalls verfällt der bewilligte Förderantrag.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der Neustadtwerke
-
Daten-/Typenblatt des Blockheizkraftwerks
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Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
-
Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
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Vollständig ausgefülltes Nachweisformular mit Rechnung (Einzureichen nach der Installation)
STROMEFFIZIENTE HAUSHALTSGERÄTE
STROMEFFIZIENTE HAUSHALTSGERÄTE
Mit dem Einsatz moderner Geräte kann ein erheblicher Beitrag zum Stromsparen geleistet werden. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Energie Ihre Haushaltsgeräte brauchen – die Neustadtwerke verleihen kostenlos Strommessgeräte an ihre Kunden.
WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE?
Wir fördern den Austausch folgender Haushaltsgeräte ab der Energieeffizienzklasse A:
Zusätzlich fördern wir noch folgende Maßnahmen:
WIE HOCH IST DER ZUSCHUSS?
Der Zuschuss beträgt 60 €*.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und der programmspezifischen Voraussetzungen.
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Antrag Stromeffiziente Haushaltsgeräte
Gültig ab: 1. Januar 2024
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
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Es sind die allgemeinen Förderrichtlinien des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der Neustadtwerke am Anfang des Heftes auf Seite 5 einzuhalten.
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Der Kauf eines der aufgeführten Geräte muss zwischen dem 01.01.2024 und 31.12.2024 liegen.
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Der Förderantrag kann nur bis zum 15.01.2025 gestellt werden.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der Neustadtwerke
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Rechnungskopie Ihres im Jahr 2023 gekauften Gerätes mit Angaben über Hersteller und Gerätetyp (lautend auf den Antragsteller)
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Nachweis der geforderten Energieeffizienzklasse A (gem. EU-Energielabel ab 01.03.2021)
Zur Broschüre 2024 (pdf)
VORWORT
Wir denken global und handeln lokal.
Dies ist ein Leitsatz, der die Energiewende sehr gut widerspiegelt. Klimaschutz ist zu einem weltbewegenden und weltumspannenden Thema geworden und betrifft nicht nur die Bewohner von Küsten und Trockenzonen, sondern uns alle und damit auch unsere Region.
So haben wir es uns als regionaler Energieversorger zur Aufgabe gemacht, als Vorreiter und auch als Vorbild für den weltweiten Klimaschutz einen Beitrag zu leisten. Wir belohnen unsere Kunden, die energetisch sanieren, sich für eine effiziente Heiztechnologie entscheiden, energiesparende Haushaltsgeräte anschaffen, auf Elektromobilität setzen oder in eine Anlage zur Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien investieren.
All diese Möglichkeiten des Energiesparens fördern wir auch dieses Jahr wieder mit unserem CO2-Minderungsprogramm.
Auch dieses Jahr steht wieder ein Fördertopf in Höhe von 30.000 € zur Verfügung.
ALLGEMEINE FÖRDERRICHTLINIEN
Für alle Maßnahmen im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms 2024 gilt:
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Jedes Gebäude kann nur einmal durch das CO2-Minderungsprogramm der Neustadtwerke gefördert werden.
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Antragssteller kann nur der Eigentümer sein. Jeder Antragsteller kann nur ein Förderprogramm pro Jahr in Anspruch nehmen.
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Ausgenommen von den beiden vorhergehenden Richtlinien 1 und 2 sind die Förderprogramme 1
und 4. Diese Förderprogramme können jedoch ebenfalls nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen
werden.
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Sie sind Strom- und Erdgaskunde der Neustadtwerke, vorausgesetzt Sie haben die Möglichkeit Erdgas zu beziehen. Falls Sie Eigentümer des zu Fördernden Objektes sind, dieses aber nicht selbst bewohnen, muss ein Strom- und Erdgasliefervertrag mit den Neustadtwerken für Ihren Privatwohnsitz vorliegen.
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Entscheiden Sie sich innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung der Förderung für einen anderen Energielieferanten, wird der Zuschuss zeitanteilig zurückgefordert.
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Eine Berücksichtigung Ihres Antrags erfolgt nicht, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem Strom- und/oder Erdgaslieferfungsvertrag zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt haben.
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Für alle Maßnahmen gilt: Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Mittel in der Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 bewilligt. Für das aktuelle Jahr stehen Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung. Sind diese ausgeschöpft, können keine weiteren Anträge berücksichtigt werden.
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Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Neustadtwerke. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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Weitere öffentliche Fördermittel dürfen in Anspruch genommen werden, jedoch keine Förderung anderer Energieversorger - Änderungen vorbehalten.
Hinweis zum Datenschutz:
Hinweise zum Datenschutz: Die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere EU- Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.neustadtwerke.de/datenschutz.html zu finden oder bei der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a.d. Aisch in Textform erhältlich.
WIE ERHALTEN SIE DEN ZUSCHUSS?
Sie erhalten den Antrag auf Zuschuss im Rahmen des "CO2-Minderungsprogramms für Kunden der Neustadtwerke" bei uns in der Markgrafenstraße 24 oder über unsere Hompage in den jeweiligen Bereichen zum Herunterladen. Oder Sie rufen uns unter Tel.: 0 91 61 / 785 - 500 an und wir senden Ihnen den Antrag auch gerne per Post zu.
Füllen Sie den Antrag aus, legen Sie alle notwendigen Unterlagen bei (siehe Checkliste) und senden Sie alle Unterlagen an die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch. Bitte beachten Sie, dass zur Bearbeitung des Antrags sämtliche Angaben und Unterlagen vorliegen müssen.
Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen und noch Fördermittel zur Verfügung stehen, senden wir Ihnen ein Bewilligungsschreiben zu. Sie können dann mit der Ausführung Ihrer Maßnahme beginnen. Die Ausführung der Maßnahme muss innerhalb von acht Monaten abgeschlossen sein.
Bitte lassen Sie sich die durchgeführten Maßnahmen durch Ihr ausführendes Handwerksunternehmen auf unserem Nachweisformular bestätigen und senden uns dieses zu.
Weitere Förderungsmaßnahmen gibt es auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.