Für die Planung Ihres Strom-Hausanschlusses senden Sie uns bitte vor Baubeginn Pläne vom Kellergrundriss, der Außenansicht sowie einen Lageplan zusammen mit der ausgefüllten und unterschriebenen Stromnetzanschlussmeldung zu. Geben Sie hier an, wenn besondere meldepflichtige Geräte installiert werden sollen, beispielsweise eine Wärmepumpe, ein Durchlauferhitzer, eine Photovoltaikanlage oder eine E-Ladestation.
Hierzu verwenden Sie bitte unsere dementsprechenden Formulare.
Stromnetzanschlussmeldung / Fertigmeldung Strom |
Bauherrenmappe - Teil 1: NEUSTADTWERKE |
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Bauherrenmappe - Teil 2: Kommunalbetriebe Niederschlagswassergebühr - Informationsblatt |
Nach Absprache mit unseren Meistern können Sie die Rohrgräben für die Versorgungsleitungen herstellen lassen. Der Trassenverlauf wird Ihnen auf dem Lageplan vorgegeben oder kann an einem Ortstermin vereinbart werden. Bitte achten Sie auch auf unsere Vorgaben für die Hauseinführung. Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage „Hinweis zur Ausführung von Rohrgraben für Netzanschlussleitungen“.
Wir senden Ihnen anschließend einen vorbereiteten Netzanschlussvertrag, mit der Bitte diesen zu prüfen und unterschrieben zurück zu sende, zu.
Wichtig: Erst nach Erhalt des unterschriebenen Netzanschlussvertrages, kann der Stromnetzanschluss von uns erstellt werden.
Damit Sie in Ihrem Haus allen Komfort uneingeschränkt nutzen können und Ihre Installation allen sicherheitstechnischen Voraussetzungen entspricht, muss die Anlage von einer zugelassenen Firma mit entsprechender fachlicher Qualifikation erstellt werden.
Nach Erhalt der ausgefüllten und vom jeweiligen Installateur unterschriebenen Fertigmeldung kann der Stromzähler von den Neustadtwerken installiert werden.
Kosten des Stromnetzanschlusses:
Die Kosten des Anschlusses setzen sich aus dem Baukostenzuschuss und den Kosten für die Erstellung des Anschlusses zusammen:
Baukostenzuschuss Strom
Im Einfamilienhaus ist in der Regel kein Baukostenzuschuss fällig. Erst wenn die Leistungsanforderung
30 kW übersteigt wird ein Baukostenzuschuss abgerechnet.
Stromnetzschluss
Die Kosten für den Stromnetzanschluss bis zum Netzverknüpfungspunkt (Kabelmuffe, Verteilerschrank, Trafostation) werden nach Aufwand verrechnet zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
Für die Herstellung des Kabelgrabens auf öffentlichem Grund muss vom Anschlussnehmer eine zugelassene Baufirma beauftragt werden. Den Kabelgraben auf eigenem Grundstück können Sie selbst erstellen. Die Hinweise des beiliegenden Merkblatts sind dabei zu beachten.
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MwSt. |
netto |
brutto |
Stromnetzanschluss |
19% |
nach Aufwand |
nach Aufwand |
Inbetriebsetzungskosten je Zähleranlage (1. u. 2. Zähler) |
19% |
89,25 € |
106,21 € |
Inbetriebsetzungskosten für jeden weiteren Zähler |
19% |
29,75 € |
35,40 € |
zzgl. Material |
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+ Material |
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Wir weisen Sie darauf hin, dass nur eine geprüfte und zugelassene Gebäudeeinführung verwendet werden darf. Diese kann vom Bauherren selbst oder über die Stadtwerke bezogen werden. Bei Einführungen durch die Bodenplatte ist eine Abnahme und Einmessung durch uns notwendig. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, können die Stadtwerke eine Verlegung des Netzanschlusses verweigern.
Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot, oder stehen Ihnen für eine individuelle Beratung unter der Telefonnummer 09161 / 785 200 zur Verfügung.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2477)
Niederspannungsanschlussverordnung |
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.11.2006, BGBl. I S. 2477.Ergänzende Bedingungen - NAV
Ergänzenden Bedingungen - NAV |
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Zusätzlich werden netzbetreiberspezifische Anforderungen als Ergänzung zu Kapitel 14, Eigenerzeugungsanlagen und Speicher wie auch Technische Mindestanforderungen an Zählerplätze (TMA-Z) zum Bestandteil der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) gemäß § 20 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH.
In unserem Elektrizitätsversorgungsnetz gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2023) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.Technische Anschlussbedingungen (TAB).
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Ergänzungen und technische Mindestanforderungen zur TAB 2019 (Kapitel 14) Eigenerzeugungsanlagen und Speicher |
VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung)
Wir weisen darauf hin, dass entsprechend zur neuen TAB die folgenden neuen Anwendungsregeln als allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten sind:
VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz)
VDE / FNN Informationen zum Anwendungsbeginn und Übergangsfristen.
Richtlinie Kundentransformatoren |
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Richtlinie Notstromaggregate |
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Preisblatt - Baukostenzuschuss |
Niederspannungsanschlussvertrag |
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Mittelspannungsanschlussvertrag |
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Anschlussvertrag ab Trafostation |
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung |
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Anschlussnutzungsvertrag ab Station |
Antrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Batteriespeichers |
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Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Stromerzeugungsanlage |
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Antrag Wärmepumpe / Marmorheizung / Durchlauferhitzer |
Antrag zum Betrieb einer Ladestation für Elektrofahrzeuge |
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Info Glasfaserleitungsausbau |
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Info Telekomanschluss |
Telefon
Für die Planung bzw. Erstellung Ihres Telekomanschlusses benötigen wir baldmöglichst nachfolgende, von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung.
Homepage: www.telekom.de/bauherren
Kabelfernsehen
Den Kabelfernsehanschluss bekommen Sie von Vodafone Kabel Deutschland GmbH.
Tel. 0800 / 664 94 15