Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit einer Energielieferung (Strom, Gas) stehen, können sich Kunden an den Kundenservice der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH wenden.
Sollte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, kann zur Beilegung von Streitigkeiten der Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung.
Eine Verpflichtung an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen gibt es für unser Unternehmen nicht. Unser Unternehmen nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 sind Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, die Angaben nach § 74 EEG unverzüglich nach ihrer Übermittlung zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten. Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 sind Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen außerdem dazu verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach § 74 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen.
Dieser Pflicht kommen die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH mit unten stehenden Dokumenten nach.
Bericht nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015 (pdf)