Schaltbare Einrichtungen

Die Neustadtwerke bieten bei der Stromversorgung verschieden Bezugsvarianten an.

Altbekannt ist der sogenannte „Nachtstrom“. Hier wird in den Nachtstunden und am Wochenende zur Schwachlastzeit ein günstigerer Strombezug angeboten. Voraussetzung ist ein Zweitarifzähler mit Rundsteuerempfänger!

 

Bedingungen der Schwachlastregelung (HT/NT)

Beim Einsatz eines Doppeltarifzählers (DT) wird zwischen Stromlieferungen im Schwachlastzeitraum (NT = Niedertarif) und im Hochlastzeitraum (HT = Hochtarif) unterschieden.
Die Schwachlastzeiten werden von den Neustadtwerken nach Maßgabe der Lastverhältnisse festgelegt. Im Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH gelten folgende Schwachlastzeiten (Stand: 01.01.2019):

 

Montags bis Freitag:

     

von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages

Samstag:

     

von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Sonn- und Feiertags:

     

von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages

 

Es gelten die gesetzlichen Feiertage für Neustadt a. d. Aisch.

Alle übrigen Zeiten gelten als Hochlast (HT = Hochtarifzeiten).

 


 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

In der Regel erfolgt die Stromversorgung rund um die Uhr, d.h. 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Einige Verbrauchsgeräte bieten jedoch die Möglichkeit zu bestimmten Zeiten außer Betrieb gesetzt zu werden, beispielsweise eine Stromheizung oder eine E-Ladesstation. Werden dies Verbrauchseinrichtungen mit einem eigene Zähler an das Stromnetz anschlossen besteht die Möglichkeit günstigere Strompreise anzubieten.


Bedingungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Der Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist vom Netzbetreiber genehmigungsbedürftig. Nach §14a EnWG ist die Abrechnung eines verminderten Netzentgeltes für den Stromverbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen möglich, soweit dieser Verbrauch getrennt vom übrigen Verbrauch durch einen gesonderten Zähler erfasst wird. Ausnahmen sind durch geeignete Kaskadenschaltungen zu realisieren. 

Die Steuerung wird mittels Rundsteuerempfänger durch den Netzbetreiber durchgeführt. Die Installation des Rundsteuerempfängers (Tarifschaltgerät) erfolgt durch den Netzbetreiber, er verbleibt im unterhaltspflichtigen Eigentum des Netzbetreibers. Der Anschluss ist unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, aktuell die VDE-AR-N 4100 (TAR), die jedem eingetragene Installateur vorliegen, wie auch den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH, vom Anschlussnehmer installationsseitig im Zählerschrank vorzubereiten

 



Raumheizungen

Bedingungen für Anlagen zur Raumheizung und Warmwasserbereitung mit Unterbrechungszeiten (Sperrzeiten). 

 


 

Wärmepumpe / Marmorheizung (WP/MH)

Vertragsbedingung: „WP/MH“ für den Betrieb einer Wärmepumpe oder Marmorheizungen. 

Nach den aktuellen Belastungsverhältnissen ist in der Sperrzeit täglich von 10:30 Uhr – 12:00 Uhr und 16:30 Uhr – 18:00 Uhr der Betrieb der Anlage unterbrochen.
Eine Veränderung oder Teilung der vorgenannten Zeiten entsprechend den Belastungsverhältnissen der elektrischen Anlagen der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH bleibt vorbehalten. Die Freigabe des Energiebezugs erfolgt durch einen Steuerkontakt im Tarifschaltgerät. Die entsprechenden Abschalteinrichtungen sind nach den Technischen Anschlussbedingungen zu installieren.

 


 

Nachtspeicherheizung (HNT)

Vertragsbedingung: „HNT“ (Nachtspeicherheizung)

Nach den aktuellen Belastungsverhältnissen ist der Betrieb einer Speicherheizanlage zu Niedertarifzeit (täglich 6 Stunden in der Zeit von 21:00 Uhr - 07:00 Uhr) und Hochtarifzeit (täglich 4 Stunden in der Zeit von 12:30 Uhr - 16:30 Uhr) freigegeben.
Eine Veränderung oder Teilung der vorgenannten Zeiten entsprechend den Belastungsverhältnissen der elektrischen Anlagen der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH bleibt vorbehalten. Die Freigabe des Energiebezugs erfolgt durch einen Steuerkontakt im Tarifschaltgerät. Die entsprechenden Abschalteinrichtungen sind nach den Technischen Anschlussbedingungen zu installieren.

 


 

Nachtspeicherheizung (HN)

Vertragsbedingung: „HN“ (Nachtspeicherheizung)

Nach den aktuellen Belastungsverhältnissen ist der Betrieb einer Speicherheizanlage zu Niedertarifzeit (täglich mindestens 8 Stunden, von 21:00-07:00 Uhr) freigegeben.
Eine Veränderung oder Teilung der vorgenannten Zeiten entsprechend den Belastungsverhältnissen der elektrischen Anlagen der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH bleibt vorbehalten. Die Freigabe des Energiebezugs erfolgt durch einen Steuerkontakt im Tarifschaltgerät. Die entsprechenden Abschalteinrichtungen sind nach den Technischen Anschlussbedingungen zu installieren.

 


 

Nachtspeicherheizung mit gemeinsamer Messung

Vertragsbedingung: „gemeinsame Messung“ (Nachtspeicherheizung)

Bei bestehenden Speicherheizungsanlagen war es möglich, den Heizungsverbrauch mit dem sonstigen Verbrauch gemeinsam über einen Zähler zu betreiben. Die Freigabe des Energiebezugs für die Heizungsanlage erfolgt durch einen Steuerkontakt im Tarifschaltgerät. Die entsprechenden Abschalteinrichtungen sind nach den Technischen Anschlussbedingungen zu installieren. Nach den aktuellen Belastungsverhältnissen ist der Betrieb dieser Speicherheizanlage zu Niedertarifzeit (täglich von etwa 22:00-06:00 Uhr) freigegeben (ohne Sommerzeitumstellung).

Die Schwachlastzeiten (NT) sind in diesen Anlagen wie folgt geregelt:

Täglich von 22:00 – 06:00 Uhr (ohne Sommerzeitumstellung)

Es gelten die Feiertagsdefinitionen für Neustadt a. d. Aisch.

Alle übrigen Zeiten gelten als Hochtarifzeiten.

 


 

Elektromobilität

Ladestationen für die Elektromobilität sind nach den Technischen Anschlussbedingungen melde- bzw. genehmigungsbedürftig. Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit die Stromlieferung von Ladestationen zu steuern. Wird der Verbrauch der Ladestation getrennt vom Verbrauch nicht steuerbarer Einrichtungen gemessen, kann nach §14a EnWG ein vermindertes Netzentgelt in Anspruch genommen werden.

Strom Ladestationen (Wallbox)

Vertragsbedingung: „Wallbox“ für den Betrieb von Strom-Ladestationen. 
Nach den aktuellen Belastungsverhältnissen ist in derSperrzeit täglich von 10:30 Uhr – 12:00 Uhr und 16:30 Uhr – 18:00 Uhr der Betrieb der Anlage unterbrochen. Eine Veränderung oder Teilung der vorgenannten Zeiten entsprechend den Belastungsverhältnissen der elektrischen Anlagen der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH bleibt vorbehalten. Die Freigabe des Energiebezugs erfolgt durch einen Steuerkontakt im Tarifschaltgerät. Die entsprechenden Abschalteinrichtungen sind nach den Technischen Anschlussbedingungen zu installieren. 

Gerne stehen wir für eine individuelle Beratung unter der Telefonnummer 09161 / 785 200 zur Verfügung.