Rollout ab 2019 (Umstellung)
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 02.09.2016 (GDEW) wurden die hierfür erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Das auf dieses Gesetz aufbauende Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schafft dabei die rechtlichen Grundlagen für den Rollout digitaler Zähler und verpflichtet Messstellenbetreiber bis zum Jahr 2032 flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen.
Dieser Verpflichtung unterliegt auch die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH, die in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wahrnimmt.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH sind von der Umbauverpflichtung auf moderne Messeinrichtungen ca. 4000 Zähler und von der Einbauverpflichtung auf intelligente Messsysteme ca. 500 Zähler betroffen.
Wer ist vom Rollout betroffen?
Die gesetzliche Einbaupflicht gilt zeitlich versetzt für die folgenden vier Gruppen:
Seit 2017: Einbau moderner Messeinrichtungen |
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Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. |
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Betreiber von Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaik- Anlagen) mit einer Nennleistung von 7–100 Kilowatt (kW). |
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Ab 2020 |
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Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. |
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Betreiber von Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 100 kW. |
Was muss ich beachten/tun?
Das Wichtigste zunächst: Für Sie als Kunde fallen keine Mehrkosten und kein Mehraufwand an!
ToDo-Liste für den Rollout bis zum Einbau bei Ihnen zu Hause |
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Sechs Monate vor Beginn des Rollouts werden wir öffentlich (Regionalzeitung,, Rathausbote, Internet) über den Rollout-Beginn informieren. |
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Jeder betroffene Kunde wird drei Monate vor Beginn der Umrüstung über den geplanten Umbauzeitraum informiert. |
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Der genaue Umbautermin wird jedem Kunden zwei Wochen vorab schriftlich mitgeteilt. |
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Ab dem Einbaudatum der mME (nach dem 01.01.2019) erfolgt die Berechnung wie gewohnt über Ihren Lieferanten, sofern Sie mit diesem nichts Anderes vereinbart haben. |
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Sie haben die Möglichkeit einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird. |
Kann ich als Kunde den Einbau ablehnen?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt bestimmte Verbrauchs- und Erzeugergruppen fest, die verpflichtend auf intelligente Messsysteme umzurüsten sind. Das Gesetz bezeichnet diese Kunden als "Pflichteinbaufälle". Eine Möglichkeit für diese Kunden den Einbau abzulehnen besteht nicht.
Wo finde ich weiter Informationen?
Informationen zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende: |
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Informationen zu modernen Messeinrichtungen und iMSys: |