Nahwärmenetz Buchberg
Informationen zur Projektplanung, zur Technik und zum weiteren Vorgehen
Das Vorhaben
Die Stadt Neustadt an der Aisch will im Sinne einer nachhaltigen Energieversorgung Teilbereiche der Stadt wärmeseitig weitgehend aus heimischen erneuerbaren Energien versorgen und damit aktiven Klima- und Ressourcenschutz betreiben. Hierfür soll am Buchberg eine Nahwärmeversorgung mit Wärme aus der ortsnahen Biogasanlage bei Unterschweinach aufgebaut werden. Die dort zur Verfügung stehende Wärme bietet die Möglichkeit, weitere Wärmeabnehmer zu versorgen. Ein besonders geeigneter Abnehmer ist die Kreisberufsschule in der Ansbacher Straße, deren Anbindung sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile verspricht. Zur Wärmeversorgung in Spitzenlastzeiten oder Notfällen soll die in der Berufsschule vorhandene Heizungsanlage in das Wärmeversorgungsnetz integriert werden. Langfristig kann hier an zentraler Stelle die Transformation von Erdgas auf den Energieträger Wasserstoff angestrebt werden.
Das Nahwärmeprojekt wird von der Neustadtdienste AöR (NSD) betrieben, einer 100-prozentigen Tochter der Stadt Neustadt an der Aisch, die darauf abzielt, Wärme- und Energiedienstleistungen in der Stadt Neustadt an der Aisch anzubieten. Die technische Betreuung und Abwicklung des Projektes erfolgt durch die Neustadtwerke.
Was genau ist Nahwärme?
Nahwärme ist eine moderne und bequeme Alternative zur herkömmlichen Heizungsanlage. Dabei wird die Abwärme aus einer Biogasanlage (Blockheizkraftwerk (BHWK)) in Form von Warmwasser über ein isoliertes Rohrleitungsnetz an die angeschlossenen Haushalte und Gebäude geliefert. Diese Wärmerohre werden, ähnlich wie Strom, Wasser-, Gas-, oder Telefonleitungen in der Erde verlegt.
Somit entfällt die Notwendigkeit, den Wärme- und Warmwasserbedarf durch fossil betriebene Einzelöfen oder Zentralheizungen zu decken. Stattdessen können Sie komfortabel und nachhaltig Wärme aus erneuerbaren Energiequellen direkt aus dem Nahwärmenetz beziehen. Sie nutzen genau so viel Energie, wie Sie tatsächlich benötigen, ohne Unterbrechungen in der Versorgung.
Das geplante Versorgungsgebiet
Eine endgültige Entscheidung, welche Straßen(teile) am Ende tatsächlich mit einem Nahwärmenetz versorgt werden, hängt im Wesentlichen von der Anschlussbereitschaft der Anlieger und der daraus resultierenden Wirtschaftlichkeit ab. Die Darstellung links zeigt die derzeit geplanten Versorgungsbereiche.
Quelle: BayernAtlas
Die Vorteile von Nahwärme
Nahwärmenetze bieten im Vergleich zu Einzelfeuerungsanlagen zahlreiche Effizienz- und Nachhaltigkeitsvorteile:
- Direkte Wärmeversorgung: Die Wärme wird direkt ins Gebäude geleitet, ohne dass eine eigene Heizanlage benötigt wird. Somit entfällt die oft zeit- und nervenaufreibende Brennstoffbeschaffung und -anlieferung.
- Keine Brennstofflagerung nötig: Zukünftig entfällt die Notwendigkeit von Brennstofflagerstätten wie Öltanks. Dies spart nicht nur Geld, sondern schafft zusätzlichen Raum im Keller. Zudem entfallen damit störende (Heizöl-)Gerüche und das Risiko von Hochwasserschäden durch Gefahrstoffe. Der bisher für den Kamin vorgesehene Bereich kann anderweitig genutzt werden, beispielsweise für die Verlegung von Stromleitungen einer neuen Photovoltaikanlage.
- Reduzierte Betriebskosten: Die Kosten für den Kaminkehrer, die Kesselwartung und -instandhaltung sowie der Strombedarf der Kesselanlage entfallen.
- Kosteneffizienz beim Anschluss: Der Anschluss an das Nahwärmenetz ist in der Regel kostengünstiger als die Anschaffung und Installation eines neuen Wärmeerzeugers.
- Kompatibilität mit bestehenden Heizsystemen: Nahwärme ist für alle gängigen Heizsysteme geeignet, egal ob Heizkörper, Fußboden- oder Wandheizung.
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Ein Nahwärmeanschluss trägt zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen bei (z.B. Gebäudeenergiegesetz (GEG)). Bei Gebäudesanierungsmaßnahmen können zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse der KfW oder des BAFA in Anspruch genommen werden.
- Sofortige Gesetzeskonformität: Mit der Umstellung auf Nahwärme erfüllen Gebäude sofort die Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Ihre Ansprechpartner
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung.
Telefon: 09161 785 – 506
Email: technik@neustadtwerke.de
Fragen und Antworten
Wie kommt die Wärme in mein Haus?
Von der Nahwärmehauptleitung, welche auf öffentlichem Grund (Straße, Gehweg, etc.) verlegt wird, erfolgt ein Abzweig zum jeweils zu versorgenden Gebäude. Dazu wird in der Regel ein schmaler Rohrgraben mit einer Tiefe von ca. 110 cm ausgehoben. Darin wird ein so genanntes „Doppelrohr“ verlegt, in welchem Vor- und Rücklauf integriert sind. Inklusive der Wärmedämmung hat das Doppelrohr einen Durchmesser von 100 bis 200 mm, in Abhängigkeit des Leistungsbedarfs.
Von der Nahwärmehauptleitung, welche auf öffentlichem Grund (Straße, Gehweg, etc.) verlegt wird, erfolgt ein Abzweig zum jeweils zu versorgenden Gebäude. Dazu wird in der Regel ein schmaler Rohrgraben mit einer Tiefe von ca. 110 cm ausgehoben. Darin wird ein so genanntes „Doppelrohr“ verlegt, in welchem Vor- und Rücklauf integriert sind. Inklusive der Wärmedämmung hat das Doppelrohr einen Durchmesser von 100 bis 200 mm, in Abhängigkeit des Leistungsbedarfs.
Wo ist die Schnittstelle zwischen dem Nahwärmenetz und meiner Heizung?
Die Schnittstelle zwischen Nahwärmenetz und Ihrer Heizung bildet die Hausübergabetechnik. Durch die Hausübergabetechnik wird die Energie aus dem Netz mittels Wärmetauscher an den Hausheizkreislauf übertragen. Die Hausübergabestation umfasst unter anderem die Steuerung der Sekundärseite und ist mit einem geeichten Wärmemengenzähler ausgestattet, der die benötigte Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) erfasst. Anhand des Wärmemengenzählers erfolgt schließlich die Abrechnung der verbrauchten Wärmemenge.
Was ist unter einer Kilowattstunde (kWh) Wärme zu verstehen?
Grob gesagt gilt: 1 Liter Heizöl oder 1 cbm Erdgas enthalten ca. 10 kWh Wärme. Bei Öl- oder Erdgasheizungen kommt allerdings die verbrannte Wärmeenergie nicht komplett als Nutzwärme in den Wohnräumen an. Dies liegt an den Abgas- und Abstrahlungsverlusten, welche – je nach Alter der Anlage – zwischen 10 und 30 % betragen können. Wer beispielsweise bislang 1.000 l Heizöl verbraucht hat (= 10.000 kWh), wird beispielsweise nur noch 7.000 - 8.000 kWh Wärme benötigen und auch nur dafür bezahlen. Der Verbrauch wird vom geeichten Wärmemengenzähler erfasst.
Wie viel Platz benötigt die Hausübergabetechnik?
Der Platzbedarf der Hausübergabetechnik steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Leistungsbedarf und der bisher vorhandenen Heiztechnik (Ist schon ein Pufferspeicher vorhanden? Welche Größe hat dieser? etc.). Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus sind jedoch nicht mehr als 2 m² Fläche erforderlich.
Was wird aus meiner alten Heizung?
Ihre alte Heizung benötigen Sie nicht mehr. Sie dürfen diese auch nicht parallel zum Nahwärmenetzanschluss betreiben. Der Abbau und die Entsorgung sowie weitere sog. Umfeldmaßnahmen werden ebenfalls durch Förderprogramme gefördert.
Was kostet der Anschluss an das Nahwärmenetz?
Bei Anschluss an ein Nahwärmenetz ist wegen der damit im Zusammenhang stehenden Kosten ein Anschlusskostenbeitrag fällig. Dieser berechnet sich anhand der benötigten Länge der Anschlussleitung auf Privatgrund, der Anschlussleistung des Gebäudes und der gewählten Übergabetechnik.
Ein individuelles Angebot erhalten Sie von uns, nachdem Sie uns die hierfür notwendigen Daten mitgeteilt haben und wir gemeinsam mit Ihnen eine Vorortbesichtigung durchgeführt haben.
Gehen Sie bezüglich der Beantwortung des Fragebogens und Ihrer Anschlussbereitschaft davon aus, dass die Anschlusskosten nicht höher liegen werden als die Kosten für die Anschaffung einer eigenen neuen Heizungsanlage.
Wie viel kostet die Nahwärme?
Die Nahwärmekosten (Kosten für die Wärmelieferung) setzen sich aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (in ct/kWh) sowie einem monatlichen Grundpreis zusammen. Eine endgültige Aussage über die tatsächliche Höhe dieser Preisbestandteile für das gesamte Nahwärmenetz kann erst nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgen.
Welche Förderung bekomme ich für den Wärmeanschluss?
Privatpersonen können für die Umstellung der Heizungsanlage das KfW-Förderprogramm 458 in Anspruch nehmen.
Mit diesem Förderprogramm wird der Anschluss an ein Wärmenetz gefördert. Die förderfähigen Kosten sind der Anschlusskostenbeitrag ans Wärmenetz für sämtliche Kosten, die auf dem eigenen Grundstück anfallen Dies beinhaltet die Hauseinführung, die Wärmeübergabestation, die Einbindung in die vorhandene Heizungsanlage und den Rückbau der alten Heizung.
Gefördert wird ein Betrag von bis zu 30.000 Euro mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Kosten.
Energieberatung inklusive
Gerne übernehmen wir die Formalien des Förderantrages für Sie. Eine Antragstellung ist nur mithilfe eines Energieeffizienzexperten möglich. Dieser muss eine Bestätigung erstellen, welche Angaben zur geplanten Heizung, den förderfähigen Kosten sowie eine Bestätigung über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen enthält.
Zusätzlich müssen Sie bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag unterschrieben haben, bevor Sie einen Antrag stellen können. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, sprich, an die Förderzusage geknüpft sein. Der Vertrag tritt also erst dann in Kraft, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage erhalten haben und verfällt, falls der Förderantrag abgelehnt wird. Zudem muss der Vertrag das voraussichtliche Datum der Umsetzung erhalten. Dieses darf maximal 36 Monate in der Zukunft liegen.
Ein Sanierungskonzept bringt weitere Vorteile
Für eine weitreichende Analyse und detaillierte Planung empfehlen wir Ihnen über unsere zertifizierten Energieberater ein vollständiges Sanierungskonzept erstellen zu lassen. Dieses Konzept bietet Ihnen nicht nur einen klaren Fahrplan für zukünftige Maßnahmen und deren Auswirkungen, sondern sichert Ihnen auch eine um 5% höhere Förderquote. Nutzen Sie diese Möglichkeit, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes weiter zu optimieren!