CO2 MINDERUNGSPROGRAMM 2024

 

Folgende Maßnahmen werden gefördert:


KONTROLLIERTE WOHNUNGSLÜFTUNG
HEIZUNGSUMSTELLUNG - WÄRMEPUMPE
HEIZUNGSUMSTELLUNG - BRENNSTOFFZELLEN-HEIZUNG
BLOCKHEIZKRAFTWERKE
STROMEFFIZIENTE HAUSHALTSGERÄTE

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Zur Broschüre 2024 (pdf)

 

 


 

VORWORT

Wir denken global und handeln lokal.

Dies ist ein Leitsatz, der die Energiewende sehr gut widerspiegelt. Klimaschutz ist zu einem weltbewegenden und weltumspannenden Thema geworden und betrifft nicht nur die Bewohner von Küsten und Trockenzonen, sondern uns alle und damit auch unsere Region.

So haben wir es uns als regionaler Energieversorger zur Aufgabe gemacht, als Vorreiter und auch als Vorbild für den weltweiten Klimaschutz einen Beitrag zu leisten. Wir belohnen unsere Kunden, die energetisch sanieren, sich für eine effiziente Heiztechnologie entscheiden, energiesparende Haushaltsgeräte anschaffen, auf Elektromobilität setzen oder in eine Anlage zur Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien investieren.

All diese Möglichkeiten des Energiesparens fördern wir auch dieses Jahr wieder mit unserem CO2-Minderungsprogramm.  

Auch dieses Jahr steht wieder ein Fördertopf in Höhe von 30.000 € zur Verfügung. 

 

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ALLGEMEINE FÖRDERRICHTLINIEN

Für alle Maßnahmen im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms 2024 gilt:

  1. Jedes Gebäude kann nur einmal durch das CO2-Minderungsprogramm der Neustadtwerke gefördert werden.

  2. Antragssteller kann nur der Eigentümer sein. Jeder Antragsteller kann nur ein Förderprogramm pro Jahr in Anspruch nehmen.

  3. Ausgenommen von den beiden vorhergehenden Richtlinien 1 und 2 sind die Förderprogramme 1
    und 4. Diese Förderprogramme können jedoch ebenfalls nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen
    werden.

  4. Sie sind Strom- und Erdgaskunde der Neustadtwerke, vorausgesetzt Sie haben die Möglichkeit Erdgas zu beziehen. Falls Sie Eigentümer des zu Fördernden Objektes sind, dieses aber nicht selbst bewohnen, muss ein Strom- und Erdgasliefervertrag mit den Neustadtwerken für Ihren Privatwohnsitz vorliegen.

  5. Entscheiden Sie sich innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung der Förderung für einen anderen Energielieferanten, wird der Zuschuss zeitanteilig zurückgefordert.

  6. Eine Berücksichtigung Ihres Antrags erfolgt nicht, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem Strom- und/oder Erdgaslieferfungsvertrag zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt haben.

  7. Für alle Maßnahmen gilt: Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Mittel in der Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 bewilligt. Für das aktuelle Jahr stehen Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung. Sind diese ausgeschöpft, können keine weiteren Anträge berücksichtigt werden.

  8. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Neustadtwerke. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  9. Weitere öffentliche Fördermittel dürfen in Anspruch genommen werden, jedoch keine Förderung anderer Energieversorger - Änderungen vorbehalten.

 

Hinweis zum Datenschutz:
Hinweise zum Datenschutz: Die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere EU- Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.neustadtwerke.de/datenschutz.html zu finden oder bei der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a.d. Aisch in Textform erhältlich.

 


 

WIE ERHALTEN SIE DEN ZUSCHUSS?

Sie erhalten den Antrag auf Zuschuss im Rahmen des "CO2-Minderungsprogramms für Kunden der Neustadtwerkebei uns in der Markgrafenstraße 24 oder über unsere Hompage in den jeweiligen Bereichen zum Herunterladen. Oder Sie rufen uns unter Tel.: 0 91 61 / 785 - 500 an und wir senden Ihnen den Antrag auch gerne per Post zu. 

Füllen Sie den Antrag aus, legen Sie alle notwendigen Unterlagen bei (siehe Checkliste) und senden Sie alle Unterlagen an die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch. Bitte beachten Sie, dass zur Bearbeitung des Antrags sämtliche Angaben und Unterlagen vorliegen müssen.
Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen und noch Fördermittel zur Verfügung stehen, senden wir Ihnen ein Bewilligungsschreiben zu. Sie können dann mit der Ausführung Ihrer Maßnahme beginnen. Die Ausführung der Maßnahme muss innerhalb von acht Monaten abgeschlossen sein. 

Bitte lassen Sie sich die durchgeführten Maßnahmen durch Ihr ausführendes Handwerksunternehmen auf unserem Nachweisformular bestätigen und senden uns dieses zu. 

Auskünfte
 
Telefon    09161 / 785 – 500
Fax           09161 / 785  – 150
E-Mail      info@neustadtwerke.de  
Internet   www.neustadtwerke.de

Weitere Förderungsmaßnahmen gibt es auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.