THG-QUOTE 2024

Elektroauto registrieren und von der THG-Quote profitieren


Sie möchten Ihr E-Auto für die Zuteilung der THG-Quote bei uns registrieren und eine Prämie in Höhe von 75 Euro erhalten?

Hier gelangen Sie zum Portal:

THG-Portal der Neustadtwerke

In unserem Portal können Sie direkt Ihre Daten eingeben und Ihren Fahrzeugschein hochladen. Alles Weitere erledigen dann wir für Sie!

 

75 Euro für Ihren Beitrag zum Klimaschutz

Wer vollelektrisch fährt, verursacht keine klimaschädlichen Emissionen – sammelt also „Pluspunkte“ fürs Klima. Mit diesen Pluspunkten können Sie Geld verdienen.

Hinter dem sperrigen Begriff der sogenannten Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, verbirgt sich ein gesetzlich verankertes Klimaschutz-Instrument. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu verringern und erneuerbare Energien zu fördern. Unternehmen, die klimaschädliche Kraftstoffe in Umlauf bringen, sind dazu verpflichtet, die dadurch entstehenden Emissionen um einen bestimmten Anteil zu mindern.

An dieser Stelle kommen Sie als Halter eines E-Autos ins Spiel. Vollelektrische Fahrzeuge bekommen THG-Quoten zugeteilt, welche dann von diesen Unternehmen erworben werden können, um so ihren CO2-Ausstoß zu verringern. Dadurch erfüllen diese Firmen letztlich die an sie gestellten gesetzlichen Auflagen zur Minderung der Treibhausgase. Die Neustadtwerke vermitteln also die Ihnen für Ihr E-Auto zugeteilten „Pluspunkte“ an andere.

 

Wie funktioniert das?

Sie übertragen die THG-Quote 2024 Ihres vollelektrischen E-Autos (keine Hybridfahrzeuge) an die Neustadtwerke. Wir kümmern uns um alles Weitere und reichen Ihre Unterlagen beim Umweltbundesamt ein. Für Ihre THG-Quote erhalten Sie nach der Prüfung durch das Umweltbundesamt eine Prämie von 75 Euro von uns ausbezahlt.

  

Welche Voraussetzungen gibt es?

Damit Sie von der THG-Quote profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie sind als Halter des Fahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen.
  2. Die THG-Quote 2024 wurde für das Fahrzeug vorher noch nicht anderweitig beantragt, z.B. durch den vorherigen Halter oder bei einem anderen Anbieter.
  3. Sie melden sich in unserem Portal an, geben dort Ihre Daten ein und laden Ihren Fahrzeugschein hoch.

 

Sie haben ein elektrisches Nutzfahrzeug?

Unterschiedliche Fahrzeugklassen sparen unterschiedlich viele Emissionen ein. Aktuell unterscheidet der Gesetzgeber in Personenkraftwagen (Klasse M1), leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) und Busse (Klasse M3). Leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 werden beispielsweise mit dem 1,5-fachen Energieverbrauch angerechnet und erhalten so eine höhere THG-Quote. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für die Übernahme der THG-Quoten aus den Fahrzeugklassen N1 und M3.

 

Warum sinkt die THG-Quote 2024 auf 75 Euro?

Im Jahr 2023 ist die THG-Prämie deutlich gesunken und eine größere Erholung des Marktes ist vorerst nicht anzunehmen.

Zunächst wichtig: Die THG-Prämie sinkt nicht, weil mehr E-Fahrzeuge zugelassen werden. Isoliert betrachtet herrscht zwar mehr Angebot bei gleichbleibender Nachfrage, aber die gestiegenen Zulassungszahlen werden durch den Minderungspfad stark relativiert.

Neben einer allgemeinen Resignation der Wirtschaft sank die THG-Quote maßgeblich wegen folgender Faktoren:

Die Anpassung des Emissionsfaktors durch das Umweltbundesamt: Gesetzliche Anrechnung pro PKW wurde gesenkt
Regulatorische Lücke bei Biokraftstoffen
Antragsfrist auf 15.11. verkürzt
Europäische Biomethanimporte werden genehmigt

 

THG-Portal der Neustadtwerke

 

Fragen und Antworten zur THG-Quote

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Welche Fahrzeuge kann ich registrieren?
Wann erhalte ich die Prämie ausgezahlt?
Kann ich mehr als ein E-Fahrzeug registrieren?
Das E-Fahrzeug ist ein Firmenwagen und ist auf meinen Arbeitgeber zugelassen. Kann ich die THG-Quote für das E-Fahrzeug beantragen?
Kann ich die THG- Quote auch beantragen, wenn der Vorbesitzer bereits einen Antrag gestellt hat?

 

So erreichen Sie uns:

» Mediacenter-Datenarchiv/Bilder_Icons » NSW_Icons_Phone_RGB_FD.jpg

 

TELEFON

(09161) 785 - 500

     
 » Mediacenter-Datenarchiv/Bilder_Icons » NSW_Icons_at_RGB_FD.jpg  

E-MAIL

kundenservice@neustadtwerke.de

     

» Mediacenter-Datenarchiv/Bilder_Icons » NSW_Icons_Print_RGB_FD.jpg

 

POSTWEG /  VOR ORT

Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH

Markgrafenstraße 24

91413 Neustadt a.d. Aisch

     

 

Datenschutzhinweise THG-Portal

AGB THG-Portal