ERDGAS - Preisbestandteile

Ihr Gaspreis setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen:

1. Umlagen, Abgaben und Steuern

2. Netzentgelte

3. Gasbeschaffung, Vertrieb und Service der NEUSTADTWERKE

 

Erklärung der Umlagen, Abgaben & Steuern:

Netzentgelte:

Diese werden von den örtlichen Netzbetreibern u.a. für Erneuerung und Instandhaltung des Netzes sowie Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben. Sie sind für alle Gasanbieter in einem Netzgebiet gleich und unterliegen einer gesetzlichen Regulierung.


Energiesteuer:

Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wurde. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.


Konzessionsabgabe (KA):

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. 


CO2 Bepreisung nach BEHG:

Am 20.12.2019 ist das „Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG)“ in Kraft getreten, welches ab 2021 stufenweise eine CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr einführt. Dieses Gesetz verpflichtet die Gas-Lieferanten bzw. sogenannte „Inverkehrbringer“ von Heiz- und Kraftstoffen (z. B. Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel) zum Kauf von Zertifikaten für die CO2-Emissionen dieser Brennstoffe. Für die Jahre 2021 bis 2025 gilt hierfür zunächst ein gesetzlich fixer und jährlich ansteigender BEHG-Zertifikatspreis je Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 bilden sich die Zertifikatspreise im Rahmen eines Auktionsverfahrens. Der CO2-Preis für 2021 von rund 0,46 Cent/kWh (4,55 €/MWh) errechnet sich aus dem gesetzlichen Zertifikatspreis von 25 € pro Tonne CO2 und den derzeit geltenden Umrechnungsfaktoren für Erdgas. 


Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmen prozentual besteuert. Der Umsatzsteuersatz bleibt unverändert bei 19%.

 
Bilanzierungsumlage: 

Die Bilanzierungsumlage wird für den Ausgleich der Energiemenge erhoben, die der Netzbetreiber benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen. Dadurch wird die Systemstabilität des Gasnetzes gewährleistet. Die daraus entstehenden Kosten werden auf die Letztverbraucher verteilt.

 

Gasspeicherumlage:

Die Gasspeicherumlage sichert die Füllstandvorgaben für Gasspeicheranlagen durch Verteilung möglicher Mehrkosten auf alle Gaskunden. Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetz sicherstellen, dass auch beim Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung im Winter sichergestellt ist.

 

Gasbeschaffungsumlage:

Sollten sich die Gasimportmengen erheblich reduzieren, ist mit der Gaspreisanpassungsverordnung geregelt, dass alle Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen erstattet werden. Mittels der neuen Gasbeschaffungsumlage werden die Kosten der Ersatzbeschaffung für ausgefallene Gasimporte auf die Letztverbraucher verteilt. Für alle Gas-Lieferanten ist die Umlage gleich hoch. So soll das Ziel erreicht werden, Lieferketten und Marktmechanismen lange aufrecht zu erhalten.

Vorerst ist die Gasumlage zeitlich begrenzt und soll mit einer Höhe von 2,419 Ct/kWh (Netto zzgl. USt.) vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 anfallen. Alle drei Monate wird die Höhe überprüft und ggf. wird eine erneute Preisanpassung notwendig. Das kann eine Steigung, aber auch eine Senkung der Gasumlage möglich machen.